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Schwerbehindertenausweis bei Hämophilie

In Zusammenarbeit mit der Sozialpädagogin Petra Bintz ist der Artikel zum Schwerbehindertenausweis entstanden: ein wichtiges Thema, was gerade bei einer lebenslangen Erkrankung besprochen werden muss. Ja, es mag sich seltsam anfühlen, wenn du dich – abhängig vom Schweregrad deiner Hämophilie – als (schwer)behindert eingestufen lassen könntest; aber das ist nicht zu deinem Nachteil. Denn durch die Einschränkungen deiner Krankheit bzw. den chronischen Verlauf steht dir ein Schwerbehindertenausweis zu. 

Was bedeutet „schwerbehindert“?

Chronisch erkrankte Menschen sind per Definition behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist (§ 2 Abs. 1 SGB IX). Schwerbehindert ist ein Mensch, wenn bei ihm ein GdB (Grad der Behinderung) von wenigstens 50 vorliegt (§ 2 Abs. 2 SGB IX). Dabei kann die Behinderung durch einen Unfall oder eine angeborene bzw. erworbene Krankheit eintreten.

Schwerbehindertenausweis: Ja oder nein?

Kurz gesagt gilt: Hat man einen solchen Ausweis, kann man darauf nicht einfach verzichten, wenn ein bestimmter Grad einer Behinderung einmal festgestellt wurde. Durch einen Änderungsantrag kann jedoch die Feststellung einzelner Behinderungen ausgeschlossen werden, wenn man unter 50 GdB zurückgestuft wird.

Dies sollte jedoch gut überlegt sein, verzichtet man doch so auf wichtige Nachteilsausgleiche, die in Ausbildung, Studium und Beruf hilfreich sein können, wie:

  • 5 Tage mehr Urlaub (§ 125 SGB IX)
  • besonderen Kündigungsschutz (§§ 85 ff, SGB IX)
  • begleitende Hilfen im Berufsleben (§ 33 ff SGB IX)
  • Arbeits- und Berufsförderung durch die Agentur für Arbeit (SGB III, Arbeitsförderungsgesetz)
  • Befreiung von Studiengebühren, evtl. Bevorzugung bei der Vergabe von Zimmern in Studentenwohnheimen
  • erhebliche Steuervorteile

Die Gleichstellung sichert dem behinderten Arbeitnehmer einen besonderen Kündigungsschutz, jedoch nicht den Anspruch auf mehr Urlaub. Dennoch bedeutet ein erhöhter Kündigungsschutz keine Unkündbarkeit. Neben den „PROs“ für einen Antrag auf den Ausweis, gibt es natürlich auch argumentativ „CONTRAs“, die abgewogen werden sollten. Vielleicht zählt dazu, dass man durch einen solchen Ausweis als nicht so leistungsfähig im Beruf eingestuft wird. Möglicherweise hast du im Hinterkopf, dass du dann als hilfsbedürftiger angesehen wirst oder Kollegen mit Unverständnis reagieren, weil du ja offensichtlich keine optisch wahrnehmbare Behinderung hast. Auch die Furcht, stigmatisiert zu werden, kann dazu führen, dass man lieber darauf verzichtet. Ein wichtiger Punkt sollte nicht vergessen werden: Im Schwerbehindertenausweis wird nicht deine Krankheit genannt und auch nicht der Grund, warum du diesen zuerkannt bekommen hast. Auch bleibt es dir überlassen, wann du ihn „nutzt“.

Wie stelle ich einen Antrag auf Schwerbehinderung?

Der Antrag auf Schwerbehinderung muss entsprechend der Regelungen bei den Zentren für Familie und Soziales in den jeweiligen Bundesländern gestellt werden. Dies kann in der Regel auch online erfolgen. Gegebenenfalls kannst du dir die Vordrucke auch bei den Landratsämtern holen, die den Antrag dann weiterleiten können. Mehr Infos zur Antragsstellung bietet auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Wichtig ist, dass ein aussagekräftiger Arztbrief dem Antrag beigefügt wird. Denn nur so kann eine richtige Einstufung erfolgen, der ausschließlich dem Arztbrief zugrunde gelegt wird. Die Bearbeitungszeit kann bis zu sechs Monate dauern.

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden, was in der Praxis auch oftmals notwendig ist:

  • da erfahrungsgemäß die Einstufung zu niedrig sein kann bzw.
  • auch die Merkzeichen nicht immer korrekt erteilt werden.

Hilfe beim Ausfüllen des Antrags bieten die Psychosozialen Dienste/Sozialdienste in den jeweiligen Kliniken und Zentren oder aber auch Elternvereine und Verbände, wie z. B. der VdK oder die Patientenorganisationen. Der Schwerbehindertenausweis ist gegliedert in Grad der Behinderung (GdB) und in Merkzeichen.

Weitere interessante Links bieten Informationen in Bezug auf den Schwerbehindertenausweis rund um die Themen:

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